Infos Wahltherapeut

Liegt eine ärztliche Verordnung vor?

  • Wenn sie eine ärztliche Verordnung zur Physiotherapie haben, dann haben Sie die Möglichkeit einen Teil Ihrer Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen. Für die genauen Infos wenden Sie sich bitte an Ihre zugehörige Krankenkasse.

Liegt keine ärztliche Verordnung vor?

  • Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit jederzeit ohne ärztliche Verordnung unsere physiotherapeutischen Behandlungen in Anspruch zu nehmen.
    In dem Fall wäre eine Rückverrechnung über Ihre Krankenkasse nicht möglich.
    Die gesetzliche Grundlage dazu: Link zum Bundesministerium